Was war der Reichsarbeitsdienst (RAD)?

Der Reichsarbeitsdienst (RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen.

§ 1 (2) lautete: »Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.«

§ 3 (1) lautete: »Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest.«

Zunächst wurden junge Männer (vor ihrem Wehrdienst) für sechs Monate zum Arbeitsdienst einberufen. Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges an wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt.

Der Reichsarbeitsdienst war ein Bestandteil der Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland und ein Teil der Erziehung im Nationalsozialismus. Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 und dem daraufhin an die Waffen-SS übergebenen Kommando über das Ersatzheer wurde dem RAD die 6-wöchige militärische Grundausbildung am Gewehr übertragen, um die Ausbildungszeit bei der Truppe zu verkürzen. Sitz der Reichsleitung des Reichsarbeitsdienstes war Berlin-Grunewald.

Quelle: wikipedia

RAD-Parade: »Der große Aufmarsch der 38.000 Arbeits­dienst­männer vor dem Führer auf dem Zeppelin­feld« in Nürnberg, »Reichs­partei­tag der Arbeit«. Männer des RAD mit ge­schulter­tem Spaten vor Hitler im Auto, 6.–13. Sep. 1937. 

Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-C12671 / CC-BY-SA 3.0

RAD-Lager Zollstock.

Baracke im RAD-Lager Zollstock im Winter.

RAD-Leute mit präsentiertem Spaten.

Einfahrt des RAD-Lagers Lebach.

Gesamtansicht des RAD-Lagers Lebach.

RAD-Lager Schattertriesch.